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Jahresabschluss erstellen lassen

Ein Jahresabschluss erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern liefert wichtige Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens. Er zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und bildet die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen sowie Gespräche mit Banken, Investoren und Behörden.

Sandberg & Kollegen unterstützt Unternehmen, Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe aus Ahaus, Gronau, Vreden, Stadtlohn, Heek, Legden, Schöppingen und dem gesamten Westmünsterland bei der Erstellung ihres Jahresabschlusses. Wir begleiten Sie zuverlässig von der Vorbereitung bis zur fristgerechten Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen.

Unsere Leistungen

Wir übernehmen für Sie unter anderem:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)
  • Aufstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erstellung von Lageberichten, soweit erforderlich
  • Elektronische Übermittlung der Unterlagen an die zuständigen Behörden
  • Beratung zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Analyse des Jahresabschlusses als Grundlage für zukünftige Unternehmensentscheidungen

Mehr als eine gesetzliche Pflicht

Ein Jahresabschluss dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Er bietet einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens und hilft dabei, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig bildet er die Grundlage für Steuererklärungen, Finanzierungsgespräche und strategische Planungen.

Persönliche Beratung

Jedes Unternehmen stellt unterschiedliche Anforderungen an den Jahresabschluss. Deshalb beraten wir Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die zu Ihrer Unternehmensstruktur und Ihren Zielen passen.

Häufige Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Ob ein Jahresabschluss erforderlich ist, hängt unter anderem von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Erstellung verpflichtet. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten abhängig von Umsatz und Gewinn unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Bilanz und einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die Bilanz stellt Vermögen und Schulden eines Unternehmens gegenüber. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?

Grundlage sind die laufende Buchführung sowie sämtliche steuerlich relevanten Unterlagen des Geschäftsjahres. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.

Wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Die gesetzlichen Fristen hängen von der Rechtsform und den individuellen steuerlichen Vorgaben ab. Wir unterstützen Sie dabei, alle Fristen einzuhalten und den Jahresabschluss rechtzeitig einzureichen.

 

Können wir helfen?

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